Erstattung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meist keine Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie. In Anbetracht der psychotherapeutischen Versorgung ist eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse dennoch einen Versuch wert, vor allem wenn Sie bereits viele Absagen bei Psychotherapeuten erhalten haben oder monatelang auf der Warteliste stehen.
Außerdem gibt es einige Zusatzversicherungen, die diesen Bereich abdecken.
​
Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von dem Patienten/der Patientin eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen.
Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt.
Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von dem Patienten/der Patientin zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben
keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.
Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
​
Eine Therapie, die nicht bei der Krankenkasse eingereicht wird, hat den Vorteil,
dass kein Aktenvermerk oder eine Diagnose festgehalten wird.
Dies kann für viele Klienten von Bedeutung sein, die Wert auf Anonymität legen.
​
Auch für bereits "austherapierte" Patienten, also Patienten bei denen die schulmedizinischen Behandlungsansätze und -möglichkeiten erschöpft sind, ist der Wechsel zu mir und
meinen ganzheitlichen Ansätzen oft der richtige Weg.
​
Darüber hinaus ermögliche ich meinen Klienten mit niedrigem Einkommen, eine Ermäßigung auf mein übliches Honorar. Hierzu benötige ich zur Überprüfung der Bedürftigkeit einen Bescheid oder Nachweis. Über die Höhe der Ermäßigung kann dann eine Entscheidung getroffen werden.
​
Gerne beantworte ich Ihre Fragen bei unserem Erstgespräch.
