top of page

Allgemeines

Bevor wir einen regulären Termin vereinbaren, biete ich Ihnen ein kostenloses Vorgespräch von etwa 20 Minuten an.
In diesem Gespräch lernen wir uns kennen und Sie erhalten einen direkten Eindruck davon, wie ich Sie auf Ihrem Weg begleiten kann.
Gerne beantworte ich dabei auch Ihre Fragen zu
Versicherungsleistungen, Preisen oder den Inhalten der Therapie.
​​
​
​
Damit jede Sitzung Ihnen ungeteilte Aufmerksamkeit und einen geschützten Rahmen bietet, finden unsere Termine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt.

Diese dauern zwischen 45 und 90 Minuten – diese Zeit ist voll und ganz für Sie reserviert, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
​

Deshalb möchte ich Sie bitten,

mir bei Absagen 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben,

um einem anderen Patienten diesen Termin anbieten zu können.

​

 

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte ​

an die Krisendienste Bayern unter Tel.: 0800 655 3000

oder

an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel.: 116 117 

​​

​

​

​

Erstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meist keine Leistungen

von Heilpraktikern für Psychotherapie.

In Anbetracht der psychotherapeutischen Versorgung ist

eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse dennoch einen Versuch wert,

vor allem wenn Sie bereits viele Absagen bei Psychotherapeuten erhalten haben

oder monatelang auf der Warteliste stehen,

in diesem Fall könnte sogar das sogenannte Kostenerstattungsverfahren greifen.​

 

Außerdem gibt es einige Zusatzversicherungen, die diesen Bereich abdecken.

Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine Zusatzversicherung bereits einige Zeit vor Beginn der Therapie abgeschlossen sein sollte.​

​

Eine Therapie, die nicht bei der Krankenkasse eingereicht wird, hat durchaus auch Vorteile,

so existiert kein Aktenvermerk oder eine Diagnose.

Dies kann für viele Patienten von Bedeutung sein, die Wert auf Anonymität legen.​

​​

Das Honorar für eine Psychotherapie kann als außergewöhnliche Aufwendung

bei der Steuererklärung geltend gemacht werden

​

Darüber hinaus ermögliche ich meinen Klienten mit niedrigem Einkommen, eine Ermäßigung auf mein übliches Honorar. Hierzu benötige ich zur Überprüfung der Bedürftigkeit einen Bescheid oder Nachweis. Über die Höhe der Ermäßigung kann dann eine Entscheidung getroffen werden.​ 

 

 Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen bei unserem Erstgespräch. 

bottom of page